Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um das sogenannte Verkehrsopfer vor den wirtschaftlichen Folgen nach einem Unfall zu schützen.
Kfz-Haftpflicht - Leistungen im Schadenfall
Deckungssummen - wahlweise versicherbar:
Maximal 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jedoch höchstens 8 Mio. EUR je geschädigte Person
oder
Gesetzliche Mindestdeckung
- für Personenschäden je 2,5 Mio. EUR, bei Tod und Verletzung von drei und mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. EUR
- für Sachschäden 500.000 EUR
- für reine Vermögensschäden 50.000 EUR
Mehr Leistung
Bei uns erhalten Sie folgende Leistungen "serienmäßig"
Profitieren Sie von unserer attraktiven Zweitwagen-Einstufung:
Sie sind bereits mit Ihrem Erstfahrzeug bei der NÜRNBERGER AutoVersicherung versichert? Dann stufen wir Ihr Zweitfahrzeug - wenn alle Fahrer über 23 Jahre sind - in Schadenfreiheitsklasse SF 3 ein.
Oder nutzen Sie unsere günstige Eltern-Kind-Regelung:
Wenn Sie als Elternteil Ihr Fahrzeug bei uns versichert haben, stufen wir den Vertrag Ihres Kindes sofort in Schadenfreiheitsklasse (SF) 2 ein. Das Alter der Nutzer spielt keine Rolle. Übrigens: Die Einstufung ist auch möglich, wenn es sich bei den Kindern um die Ihres Lebenspartners handelt.
Weiterführende Informationen
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