Auch für die Altersvorsorge brauchen Sie für den Fall der Fälle einen Plan B. Wer seine Arbeitskraft verliert, kann unter Umständen seine Alters- und Angehörigenversorgung nicht aufrecht erhalten. Die versicherte Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem Maße der Hilfe bedarf.
Die pflegebedürftigen Menschen werden nach der Intensität des Pflegebedarfs in drei Pflegestufen eingeteilt:
| Pflegestufe Grad Hilfebedarf | ||
| I | erheblich pflegebedürftig | mindestens 1 x täglich |
| II | schwerpflegebedürftig | mindestens 3 x täglich |
| III | schwerstpflegebedürftig | rund um die Uhr |
Die Tarife der NÜRNBERGER
Gestaltungsmerkmale