Nürnberger Versicherung / Berufsunfähigkeit / Zusatzversicherung / PflegeRente


Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung - Pflegerenten Zusatzversicherung.

Auch für die Altersvorsorge brauchen Sie für den Fall der Fälle einen Plan B. Wer seine Arbeitskraft verliert, kann unter Umständen seine Alters- und Angehörigenversorgung nicht aufrecht erhalten. Die versicherte Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem Maße der Hilfe bedarf.

Die pflegebedürftigen Menschen werden nach der Intensität des Pflegebedarfs in drei Pflegestufen eingeteilt:

Pflegestufe         Grad                                        Hilfebedarf
I erheblich pflegebedürftig mindestens 1 x täglich
II schwerpflegebedürftig mindestens 3 x täglich
III schwerstpflegebedürftig rund um die Uhr


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