Nürnberger Berufsunfähigkeit - Zusatz-Versicherungen
Eine Absicherung der beruflichen Existenz kann auch mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erfolgen. Oder mit einer günstigeren Variante, der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Die gewünschte Zusatzversicherung braucht jeweils eine Hauptversicherung, mit der sie verbunden wird.
Die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - bei laufender Beitragszahlung mit allen Haupttarifen der NÜRNBERGER kombinierbar:
- Kapitalbildende Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Auch für die Altersvorsorge brauchen Sie im Fall der Fälle einen Plan B. Wer seine Arbeitskraft verliert, kann unter Umständen nicht mehr fürs Alter und für seine Angehörigen vorsorgen.
Die Tarife der NÜRNBERGER
- Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit (Tarif B)
- Beitragsfreiheit und beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit (Tarif Bp)
- Rente bei Berufsunfähigkeit (Tarif R)
- Rente mit gegenüber der Versicherungsdauer längerer Leistungsdauer bei Berufsunfähigkeit (Tarif Ra)
- Karenzzeit von 1 oder 2 Jahren zu Tarif B und R möglich
NEU - NÜRNBERGER BasisErwerbs Ausfall-Versicherung (IBA) mit BUZ
Besonders für Menschen mit körperlich belastenden Berufen wie Handwerker oder Pflegekräfte der Berufsgruppe 3 und 4.
Leistungsmerkmale
- Sie erhalten die vereinbarte Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-Rente zuzüglich Geld aus der Überschußbeteiligung.
- Beitragsfreiheit für den gesamten Vertrag, damit fürs Alter und für Ihre Angehörigen vorgesorgt ist - auch bei Berufs-/ Erwerbsunfähigkeit
- ggf. beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung für die Dauer der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
- Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit
- Die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich nicht befristet.
- Mit NÜRNBERGER Plus wird Ihr Vertrag an den sich ändernden Geldwert und Ihren Versorgungsanspruch angepaßt.
- Innerhalb von 6 Monaten kann die BUZ ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.
- Bei Berufsunfähigkeit durch Strahleneinwirkung wird nur im Katastrophenfall nicht geleistet.
Gestaltungsmerkmale
- Eintrittsalter 6 bis 55 Jahre
- Maximales Endalter 65 Jahre
- Jahresrente 300 EUR bis 60.000 EUR