Gewitter mit Sturmböen, Hagel, sintflutartige Regenfälle, überflutete Keller. Solche und ähnliche Pressemeldungenliest man tagtäglich. Verschiedenste Teile in ganz Deutschland waren in den letzten Tagen und Wochen von diesen Unwettern betroffen. Sogar ein Erdbeben der Stärke 5 im Raum Aachen erschütterte die Erde für kurze Augenblicke.
Immer wieder stellt sich die Frage: Gibt es hierfür eine Versicherung?
Blitz-, Sturm- und Hagelschäden zählen in der Hausrat-, Wohngebäude-, Gewerblichen Gebäude- und Geschätsversicherung mittlerweile zur Standard-Deckung. Relativ jung hingegen ist die Versicherung von Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdbeben. Erst seit wenigen Jahren gibt es hier eine preiswerte Versicherungslösung.
Unser Elementar-Paket leistet bei:
Überschwemmung
Hierzu zählen nicht nur sog. Flußüberschwemmungen, sondern gerade auch Überflutungen des Grundstücks und von Kellerräumen nach starken Regengüssen. Jeder zweite Überschwemmungsschaden ist auf sintflutartige Regenfälle zurückzuführen.
Rückstau
Besonders häufig nach starken Regengüssen, wenn die Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnehmen kann und es zum Rückstau aus dem Abflußkanal im Kellerbereich kommt.
Erdbeben
Die Ereignisse vor Kurzem im Raum Aachen belegen, wie wichtig und sinnvoll auch dieser Einschluß ist.
Weitere versicherte Gefahren wie Starkregen, Erdfall, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch vervollständigen das Paket.
Bei der Hausratversicherung ist der Einschluß von Elementarschäden möglich.
Gefährliche Lücken im Versicherungsschutz entstehen erst gar nicht. Lediglich Schäden durch Rückstau sind, je nach Kundenwunsch, individuell mitversicherbar. Viele Mitbewerber bieten die generelle Mitversicherung von Elementarschäden so noch nicht an.
In der Wohngebäudeversicherung ist der Einschluß von Elementarschäden möglich.
Mittels einzureichendem Fragebogen, den Sie ganz einfach ausfüllen, wird das Risiko beurteilt. In den meisten Fällen kann Versicherungsschutz geboten werden.
Kunden-Info Nürnberger "ElementarSchutz"
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Für die Gewerbliche Gebäude- und Geschäftsversicherung verhält es sich als Erweiterung zur Grunddeckung Sturm ebenso.