Schützt den Bauherrn während der Bauzeit
Baustellen ziehen Kinder und Schaulustige magisch an. Von Baustellen gehen Gefahren für Passanten und Straßenverkehr aus. Als Besitzer des Baugrundstücks und des zu errichtenden Gebäudes sind Sie für die Verkehrssicherheit auf und vor dem Baugrundstück verantwortlich.
Sie können z. B. für Schäden, die durch unbeleuchtetes, vor dem Baugrundstück gelagertes Baumaterial entstehen, haftpflichtig gemacht werden.
Bei der Durchführung des gesamten Bauvorhabens hat der Bauherr gewissermaßen die Schirmherrschaft. Daraus ergibt sich die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und Kontrolle der am Bau Beteiligten.
Bei Haftpflichtschäden ist es oft schwer, den Haftpflichtigen festzustellen. Hier kommt der Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen den Bauherrn eine besondere Bedeutung zu.
Als Unternehmer von Bauarbeiten in eigener Regie ist das Haftpflichtrisiko besonders groß. Der Bauherr hat dann Pflichten eines Unternehmers wahrzunehmen. So drohen ihm, z. B. bei Arbeitsunfällen, Rückgriffansprüche der Sozialversicherungsträger.