Nürnberger Versicherung / Rechtsschutzversicherung NRV / Leistungen
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Angebote zur Nürnberger Rechtsschutzversicherung

Welche Rechtsschutzpakete werden angeboten

Welche Leistungen enthalten die Rechtsschutzpakete

1. Schadenersatz - Rechtsschutz
Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Es handelt sich um des versicherten Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein verschulden anderer.
2. Arbeits - Rechtsschutz *
Versicherungsschutz für die Geltendmachung und Abwehr von Forderungen, die sich aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen ergeben können.
3. Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz *
Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile und aus dringlichen Rechten (auch Nachbarrecht).
4. Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht *
Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des täglichen Lebens und gesetzlichen Schulverhältnissen, sowie aus dinglichen Rechten.
5. Steuer - Rechtsschutz *
Versicherungsschutz für die Interessenvertretung vor Finanz- und Verwaltungsgerichten innerhalb Deutschlands. Ferner für die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren im Bereich des deutschen Steuer- und Abgabenrechtes. (Kein Rechtsschutz für die Steuerberatung oder Steuererklärung)
6. Sozialgerichts - Rechtsschutz *
Versicherungsschutz für alle Verfahren vor deutschen Sozialgerichten.
7. Verwaltungs - Rechtsschutz in Verkehrssachen *
Versicherungsschutz für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren, z.B. Einschränkungen, Entzug oder Wiedererlangung des Führerscheines, Fahrtenbuchauflage usw.
8. Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz
Versicherungsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. 
9. Straf- Rechtsschutz
Versicherungsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, Vorschriften des Strafrechts oder Ordnungswidrigkeitsrechts verletzt zu haben.
10. Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
Versicherungsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, Vorschriften des Ordnungswidrigkeitenrechts verletzt zu haben.
11. Beratungs- Rechtsschutz
Übernahme von Kosten, die dem Versicherungsnehmer entstehen, wenn er sich in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten nach veränderter Rechtslage durch einen Anwalt beraten lässt.
12.Opfer-Rechtsschutz
wenn als Opfer einer Gewaltstraftat zur Durchsetzung der Rechte als Verletzter
vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft als Nebenkläger oder der Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. Täter-Opfer-Ausgleich und wenn als Verletzter oder Zeuge anwaltlicher Beistand benötigt wird.
13.Daten-Rechtsschutz
z. B. für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit
nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
14.Erweiterung Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug
oder Sachbeschädigung.

* 2 Monate Wartezeit gem. § 4 (1) NRV 2010 Plus. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall im Ausland eingetreten ist.

Die Leistungen variieren je nach Rechtsschutzpaket
Es sind unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbar: von 150 €, 250 €, 500 € und ohne SB.Eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung abgeschlossen ist oder im Ausland eingetreten ist.

Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung (NRV)

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KUNDEN-Info - Privat-Berufs- und Verkehrsrechtsschutz 

Rechtsschutzversicherung - vermittelt durch die Nürnberger Versicherung.

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