Seit dem Jahr 2002 gibt es eine zusätzliche private Altersvorsorge auf freiwilliger
Basis, die staatlich gefördert wird. Die Förderung erfolgt durch eine Zulage oder – sofern dies günstiger ist – durch einen Sonderausgabenabzug.
Die Höhe der Zulage ist abhängig
Die Zulage (Grund- und Kinderzulage) wird dem Altersvorsorgevertrag /Versicherungsvertrag gutgeschrieben.
Die Aufwendungen für die zusätzliche Privatrente werden als Sonderausgaben steuerlich anerkannt und reduzieren damit das zu versteuernde Einkommen. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die gezahlte Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen gutgeschrieben. Das heißt, mit der Einkommensteuer-Rückzahlung erstattet.
Mit dieser staatlich geförderten Altersvorsorge sollen die Leistungen ersetzt werden, die künftig wegen niedrigerer Rentenerhöhungen bei der Gesetzlichen Rentenversicherung entfallen. Die Einzelheiten sind in einem eigenen Gesetz geregelt, dem Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvermögens (Altersvermögens-Gesetz; AvmG).