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Förderkriterien - Riester Rente
Personen mit Anspruch auf Förderung
Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge haben alle Steuerpflichtigen, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind. Das sind im wesentlichen:
- alle gesetzlich Pflichtversicherten, auch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
- Beamte
- Personen während Kindererziehungszeit (Dauer: 3 Jahre)
- Pflegepersonen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Behinderte in Werkstätten
- geringfügig Beschäftigte mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit
- Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich Arbeitslosengeld II-Empfänger ohne Leistungen wegen Anrechnung von Einkommen oder Vermögen
- Selbständige, falls Versicherungspflicht kraft Gesetz oder auf Antrag, z. B. Handwerker
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- sowie zusätzlich Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.
Von der Förderung ausgenommene Personen
- Pflichtversicherte in berufsständischer Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte
- Nicht-Versichungspflichtige in der Gesetzlichen Rentenversicherung,
z. B. Freiwillig GRV-Versicherte
Die staatlich geförderten Tarife müssen bestimmte, gesetzlich vorgegebene Anforderungen erfüllen.
Die wichtigsten Anforderungen:
- Laufzeit bis mindestens zum 60. Lebensjahr oder bis zum Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- lebenslange steigende oder gleichbleibende monatliche Rente
- Teilkapitalauszahlung bis zu 30% zu Rentenbeginn
- garantierte Auszahlung der eingezahlten Beiträge bzw. der monatlichen Rentenansprüche
- die Verträge dürfen nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden (Ausnahme eigenes Wohneigentum)
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