Das "Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvermögens" (Altersvermögens-Gesetz) sieht verschiedene Produktlösungen vor, um ein staatlich gefördertes Altersvermögen aufzubauen.
Mit unseren drei Zulagen-Renten können Sie sich staatliche Zulagen bzw. steuerliche Vorteile sichern
Bei beiden Tarifen steht zu Beginn der Rentenphase mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung (Beitragserhaltungsgarantie).
BestnotenUm die staatliche Zulagen-Förderung noch attraktiver zu machen, wurde das Verfahren nachgebessert und vereinfacht: Das Antragsverfahren ist durch einen neuen Dauerzulagenantrag einfacher, bei Rentenbeginn dürfen bis zu 30% der angesparten Kapitalsumme entnommen werden und das Vermögen aus einem Zulagen-Renten-Vertrag wird nicht beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.
Zertifiziert
Mit Wirkung zum 01.01.2002 hat die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG die Zertifizierungsurkunde nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz erhalten.
Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des §10a des Einkommenssteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.
Zertifizierungsstelle:
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Graurheindorfer Str.108
53117 Bonn
Zertifizierungsnummer:
NÜRNBERGER ZulagenRente®
(Tarif NR2107, Zertifizierungsnummer 002961)
NÜRNBERGER Fondsgebundene ZulagenRente®
(Tarif NFR2107, Zertifizierungsnummer 002962)
Weiterführende Informationen: ![]()
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