Es handelt sich um eine konventionelle, aufgeschobene Rentenversicherung mit einer lebenslang, monatlich zahlbaren Rente und mit Rentengarantiezeit ab Rentenbeginn. Bei Tod vor Rentenbeginn wird der gesamte vorhandene Wert ausgezahlt. Zum Beginn der Rentenphase wird die gesetzlich geforderte Beitragserhaltungs-Garantie gewährleistet, in dem die Summe der eingezahlten Beiträge als Mindestwert für die Verrentung zur Verfügung steht.
Wer sich für die konventionelle ZulagenRente entscheidet, kann zwischen einer konventionellen Überschussverwendung, der verzinslichen Ansammlung und dem Invest-Bonus wählen.
Beim Invest-Bonus werden die jährlich gutzuschreibenden Überschüsse in einem von Ihnen auswählbaren Fondsdepot bzw. Einzelfonds angelegt. Sie können damit auch bei der konventionellen Variante der ZulagenRente von den chancenreichen Entwicklungen an den Wertpapiermärkten profitieren.
Gestaltungs- und Leistungsmerkmale
Überschussverwendungsmöglichkeiten vor Rentenbeginn
Nach Rentenbeginn